Schwerpunkte

Als Strafverteidiger aber auch als Rechtsanwalt ist es von enormer Wichtigkeit, sich auf spezielle Teilrechtsgebiete zu fokussieren und seinen Schwerpunkt zu setzen. Denn oft kommt es in einem Strafverfahren auf Details an, deren Kenntnis und Umgang einem Mandanten erst eine erfolgreiche Verteidigung garantieren können. Diese gilt es zu beherrschen.

Betäubungsmittelstraf- recht (BtMG)

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist geprägt von einem sehr hohen Ermittlungsaufwand. Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden ermitteln detailliert und präzise. Nicht selten kommt es vor, dass Ermittlungsergebnisse derart strukturiert und geordnet sind, dass sie nahezu einer Dissertation gleichen. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe bei den Mandanten lassen sich zunächst nicht vermeiden. Von dem Einsatz von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen ist regelmäßig auszugehen. Telefonüberwachungen oder Hausdurchsuchungen lassen sich bei solchen Tatvorwürfen nur selten umgehen. Aber die Ermittlungsbehörden haben noch eine Vielzahl weiterer in der Strafprozessordnung vorgesehener Möglichkeiten, um evtl. mehrere Tatverdächtige oder gar Banden gegeneinander auszuspielen. Umso bedeutsamer ist hier ein strategisch und akribisches Aktenstudium bei der Bearbeitung der Fälle. Das Betäubungsmittelstrafrecht erfordert bei einer Strafverteidigung wohl das höchste Maß an rechtlichem Know How, wenn es um die Kenntnis der strafrechtlich erheblichen Betäubungsmittel geht. Aber auch in tatsächlicher Hinsicht und in Bezug auf vorhandene Beweismittel gilt es, die Besonderheiten in einem Strafprozess zu kennen, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten herauszuholen.

Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst Tötungsdelikte. In keinem anderen Rechtsgebiet ist die Erarbeitung der tatsächlichen Umstände des strafrechtlichen Vorwurfs wichtiger als in diesem. Denn oft schließen insbesondere die äußeren Umstände einer Tat auf das Innere Wissen bzw. Wollen einer Straftat bei den Beschuldigten. Wenn es bspw. zu keiner Vollendung kommt, sind oft innere Willens- und Wollenselemente Maßstab einer effektiven Verteidigung. Denn das Strafrecht baut auch in solchen Fällen eine "goldene Brücke", wie es etwa der strafbefreiende Rücktritt vorsieht. Dabei spielt vor allem die Persönlichkeit des Täters, die Vergangenheit, die Beziehungen zur Außenwelt und vieles Weitere eine entscheidende Rolle im Strafprozess. Nicht zuletzt genießen solche Tatvorwürfe oft großes mediale Interesse und können den Beschuldigten noch lange vor einer eventuellen Verurteilung sowohl auf persönlicher als auch in beruflicher Hinsicht enormen Schaden zufügen. Diesen gravierenden Folgen gilt es als Strafverteidiger entgegenzusteuern.

Vermögensstrafrecht

Das Vermögensstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten mit vermögensrelevanten Charakter. Bezeichnet werden die Delikte auch als solche, die eine überschießende Innentendenz bei den Beschuldigten aufweisen müssen. Solche Zueignungs- und Bereicherungsdelikte, wie etwa bei einem Diebstahl oder Betrug, werfen ihr Augenmerk daher oft auf tatsächliche Gegebenheiten im festzustellenden Sachverhalt. Denn auch in diesem Teilrechtsgebiet machen bereits die kleinsten anhand von Beweismitteln festgestellten Sachverhaltsangaben den Unterschied zwischen Gut und Böse. Augenmerk eines Verteidigers liegt vor allen auf den nicht zu unterschätzenden hohen Strafandrohungen, die solche Delikte bei schweren Fällen oder Qualifikationstatbeständen mit sich bringen. Auch in diesem Teilrechtsgebiet steht den Strafverfolgungsbehörden eine Vielzahl von Ermittlungsmaßnahmen zur Hand, die zum Auffinden von Beweismitteln führen soll. Hier gilt für einen Strafverteidiger ein akribisches Aktenstudium betreffend eine Verwertbarkeit solcher Beweismittel. Die Praxis in diesem Teilrechtsgebiet zeigt jedoch immer wieder aufs Neue, dass es zahlreiche tatsächliche und rechtliche Verteidigungsansätze für die Beschuldigten gibt.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Unter das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht fallen sämtliche Verstöße, die zur Verhängung von Strafen gegen Beteiligte führen können, die am Wirtschaftsleben teilnehmen. Solchen Mandaten liegt meist der Vorwurf zu Grunde, gewissen normbezogenen Handlungspflichten zuwider gehandelt zu haben. Und meist gehen damit auch die Verhängung hoher Strafen einher. Eine enorme praktische Relevanz genießt dieses Teilrechtsgebiet auch wegen der zunehmend voranschreitenden Digitalisierung. Das Wirtschaftsleben wird von Tag zu Tag komplexer, die Vernetzung verschiedener Unternehmensaktivitäten in mehreren Staaten kann derweil oft leicht Fehlerquellen beinhalten und, wenn mitunter auch unbewusst und ungewollt, strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. stellen sich daher schon bei inländischen Sachverhalten diverse Rechtsfragen, so werden solche bei Fällen mit Auslandsbezug noch größer. Daher können verschiedene Rechtsprobleme aus zahlreichen Teilrechtsgebieten fallrelevant werden. Diverse Verteidigungsansätze und diversen Herausforderungen im Ermittlungsverfahren gilt es sich als Strafverteidiger hier zu stellen. Wohl kein anderes Rechtsgebiet ist so komplex wie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Die dahingehenden Tätigkeiten sind vielschichtig und können zumeist nur unter Zuhilfenahme weiterer Experten erfolgreich verteidigt werden. Aktenvolumen von mehreren tausend Seiten sind hier nichts ungewöhnliches. Die Bearbeitung der Fälle erfordert ein Höchstmaß an Engagement und Denkvermögen.

Damir verfügt über einen LL.B. in Wirtschafts- und Steuerrecht und arbeitet seit mehreren Jahren erfolgreich mit renommierten Steuerberatern aus Stuttgart zusammen. In Kooperation mit Fachmännern von Wirtschafts- und Steuerkennzahlen kann auch nur jede so kleine Nadel im Heuhaufen gefunden werden, die etwa zur Entlastung eines Tatvorwurfs führen kann. Genau aus diesem Grund bringt er auch die erforderliche Erfahrung und Kompetenz mit, die es bei dem Vorwurf solcher Delikte braucht.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafsachen sind vorgeworfene Delikte mit Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr. Dabei genügt bereits eine katalogisierte Verkehrsstraftat, um aus Behördensicht Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu begründen. Konsequenz kann dann auch die Anordnung einer „MPU“ sein. Weitere Folgen können etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder die Verlängerung der Probezeit sein. Sehr regelmäßig kommt es dabei auch zur Beschlagnahme des Führerscheins in Fällen von Trunkenheit im Verkehr oder bei nachgewiesenem Konsum anderer berauschender Mittel, wie Cannabis oder Amphetamine bei Führung eines Kraftfahrzeuges. Die Verteidigung muss in diesen Fällen professionell abgestimmt und koordiniert werden. Denn heutzutage sind die meisten Menschen vor allem in Bezug auf ihren Beruf auf eine Fahrerlaubnis und den Führerschein angewiesen.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht müssen bestimmte Besonderheiten gegenüber einer Strafverteidigung bei Erwachsenen beachtet werden. Bei Erwachsenen liegt ein Schwerpunkt der Verteidigung regelmäßig auch in der Verhandlung, wobei bei Jugendlichen wesentliche Verteidigungsmöglichkeiten schon viel früher möglich und auch angebracht sind. Denn wesentlicher Grundgedanke des Jugendstrafrechts ist der sogenannte Erziehungsgedanke, wobei die Verhängung einer Strafe somit in den Hintergrund gerät, selbsterklärend aber nicht ausgeschlossen ist. Es bestehen daher zahlreiche Möglichkeiten, die Strafe zu mildern oder das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Kleinste Verfehlungen können enormen Schaden für die Zukunft von Jugendlichen anrichten. Eine wohl sorgsame und weitblickende Verteidigungslinie sollte an dieser Stelle abgestimmt sein. Ein Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege ist im Idealfall die Schwelle zu einer straffreien Zukunft.

Ordnungswidrigkeit-enstrafrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht liegt an der Schnittstelle zwischen dem Strafrecht und dem Verwaltungsrecht. Es sanktioniert ordnungsrechtliche Zuwiderhandlungen, die der Gesetzgeber aufgrund geringeren Unrechtsgehalts als nicht strafwürdig und damit auch nicht strafbedürftig erachtet. Dennoch ist dieses Teilrechtsgebiet nicht zu unterschätzen. Denn nach einem erfolgten Bußgeldbescheid und Einspruch gegen einen solchen, verhandelt man zumeist vor Gericht und es kommt daher zu einer Hauptverhandlung. Umso mehr gilt es auch an dieser Stelle, den Mandanten vor einem größeren Schaden zu bewahren und umfassend zu verteidigen.

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